Kosten
Die Kosten der Unterbringung, Förderung und Verpflegung werden durch den Sozialhilfe- / Grundsicherungsträger erbracht.
Vor einer Leistungsübernahme wird das Einkommen und Vermögen des Hilfeempfängers geprüft.
Eine weitere rechtliche Grundlage bildet das Heimgesetz (HeimG).
