Kosten
Pflegesätze
Für die Aufnahme in unsere Pflegeeinrichtungen ist eine bestätigte Pflegestufe erforderlich. In Abhängigkeit dieser Pflegestufe ergibt sich die Höhe des vom Bewohner zu zahlenden Pflegesatzes. Er beträgt für die vollstationäre Pflege unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuschüsse durch die Pflegekassen (Pflegegeld) und für 31 Tage berechnet zur Zeit (Stand: Januar 2010)
- im Alten- und Pflegeheim "Am Spitzgrund"
| Pflegesatz | monatlich | Pflegegeld | zu zahlen | |||
| täglich | für 31 Tage | monatlich | monatlich | |||
|
52,16 € |
1.616,96 € 1.968,19 € 2.421,72 € |
1.023,00 € 1.279,00 € 1.510,00 € |
593,96 € 689,19 € 911,72 € |
- im Alten- und Pflegeheim "Hirtenweg"
| Pflegesatz | monatlich | Pflegegeld | zu zahlen | |||
| täglich | für 31 Tage | monatlich | monatlich | |||
|
52,72 € 64,20 € 79,25 € |
1.634,32 € 1.990,20 € 2.456,75 € |
1.023,00 € 1.279,00 € 1.510,00 € | 611,32 € 711,20 € 946,75 € |
Kurzzeitpflege
In der Kurzzeitpflege wird von den Kassen kein Pflegegeld gezahlt. Statt dessen übernehmen sie die Kosten der Pflegeklasse sowie den Zuschlag zur Altenpflege. Vom Bewohner sind nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eine Investitionspauschale zu tragen. Daraus ergeben sich die folgenden Beträge (Stand: Januar 2010)
| Pflegesatz | Zuschuss | zu zahlen | ||||
| täglich | täglich | pro Tag | ||||
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52,82 € 64,69 € 79,99 € |
32,54 € 44,41 € 59,71 € |
20,28 € 20,28 € 20,28 € |
Kann ein Bewohner die zu zahlenden Kosten nicht selbst tragen, muss er beim zuständigen Grundsicherungsträger die Übernahme der Kosten beantragen.
