Die MEISOP Pflegeheime Wohnheim für Behinderte Ganztagsbetreuung "Essen auf Rädern"

Kosten

Pflegesätze

Für die Aufnahme in unsere Pflegeeinrichtungen ist eine bestätigte Pflegestufe erforderlich. In Abhängigkeit dieser Pflegestufe ergibt sich die Höhe des vom Bewohner zu zahlenden Pflegesatzes. Er beträgt für die vollstationäre Pflege unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuschüsse durch die Pflegekassen (Pflegegeld) und für 31 Tage berechnet zur Zeit (Stand: 01. 01.2012)

- im Alten- und Pflegeheim "Am Spitzgrund"

 

     Pflegesatz  monatlich  Pflegegeld zu zahlen 
     täglich für 31 Tage  monatlich monatlich 
             
 
  • bei Pflegestufe I
  • bei Pflegestufe II
  • bei Pflegestufe III
52,30 €
63,63 €
 78,26 €
1.621,30 €
1.972,53 €
2.426,06 €

1.023,00 € 1.279,00 € 1.550,00 €




598,30 €
693,53 €
876,06 €

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Kostensätze unter dem Vorbehalt eines laufenden Widerspruchverfahren stehen und bis zu
0,66 €/ Tag höher sein können.

 

 

im Alten- und Pflegeheim "Hirtenweg"

 

     Pflegesatz  monatlich  Pflegegeld  zu zahlen
     täglich für 31 Tage  monatlich  monatlich
             
 
  • bei Pflegestufe I
  • bei Pflegestufe II
  • bei Pflegestufe III
51,71 €
63,19 €
78,24 €
1.603,01 €
1.958,89 €
2.425,44 €
 1.023,00 € 1.279,00 € 1.550,00 €

580,01 €
679,89 €
875,44 €

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Kostensätze unter dem Vorbehalt eines laufenden Widerspruchverfahren stehen und bis zu
1,28 €/ Tag höher sein können.


Kurzzeitpflege

In der Kurzzeitpflege wird von den Kassen kein Pflegegeld gezahlt. Statt dessen übernehmen sie die Kosten der Pflegeklasse sowie den Zuschlag zur Altenpflege. Vom Bewohner sind nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eine Investitionspauschale zu tragen. Daraus ergeben sich die folgenden Beträge (Stand: 01. 01.2012)

 

    Pflegesatz  Zuschuss    zu zahlen
     täglich täglich     pro Tag
             
 
  • bei Pflegestufe I
  • bei Pflegestufe II
  • bei Pflegestufe III

51,73 €
63,60 €
78,90 €

 

32,54 €
44,41 €
59,71 €

19,19 €
19,19 €
19,19 €

 

 

 

 

 


Kann ein Bewohner die zu zahlenden Kosten nicht selbst tragen, muss er beim zuständigen Grundsicherungsträger die Übernahme der Kosten beantragen.

 

 
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