Art und Lage
Art der Einrichtung
Das Wohnheim gilt als Einrichtung zur Unterstützung und Eingliederung behinderter Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Neuntes Buch (IX).
Im Wohnheim leben Menschen mit mittlerer bis schwerer geistiger Behinderung und zusätzlichen körperlichen Beeinträchtigungen.
Lage
Das Wohnheim wurde 2002 in Nachbarschaft zum Alten- und Pflegeheim "Am Spitzgrund" erbaut.
Es ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Eine direkte Zufahrt und ein Parkplatz am Haus ermöglichen auch die Anfahrt mit privaten Kraftfahrzeugen.
